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Jetzt mit Strom und/oder Gas wechseln, Jubeljahr-Tarif sichern und mit etwas Glück tolle Preise gewinnen

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Feiern Sie mit uns 10 Jahre Energie, Innovation und Verlässlichkeit

Seit einem Jahrzehnt versorgen wir unsere Kunden zuverlässig mit Ökostrom und Gas. Unser Engagement für Nachhaltigkeit, verlässlichen Service und faire Tarife hat uns zu einem vertrauenswürdigen Energiepartner gemacht.

Als Dankeschön bieten wir unseren Neukunden attraktive Jubeljahr-Tarife und ein tolles Jubeljahr-Gewinnspiel. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Abschließen eines FIX-Vertrags für Strom und/oder Gas.
(Aktionszeitraum 12.02.2024 – 11.09.204)

Hier geht es zur den Teilnahmebedingungen. Bestandskunden empfehlen wir die Kunden werben Kunden Aktion.

Wir freuen uns darauf, die nächsten 10 Jahre gemeinsam mit Ihnen zu gestalten und weiterhin Energie für eine nachhaltige Zukunft zu liefern.

Jetzt Jubeljahr FIX-Verträge für Strom und/oder Gas mit Erstlaufzeit abschließen und mit etwas Glück einen der folgenden Preise gewinnen

  • 1.000 Bargeld
  • 5x 250€ Celler City Gutscheine
  • 5x 10er Karte für die Saunalandschaft im Celler Badeland im Wert von je 153 Euro

Seien Sie schnell: Je eher Sie abschließen, desto höher ist Ihre Gewinnchance! Je Vertragsabschluss bis zum 31.03.2024 sind 3 Lose für Sie im Lostopf, bis zum 31.05.2024 nur noch 2 Lose und bis zum 31.07.2024 nur noch 1 Los.

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Aktionszeitraum 12.02.2024 – 11.09.2024

So einfach gehts

1. Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben
2. Preis berechnen lassen
3. Tarif wählen
4. Vertrag online abschließen

Bitte beachten Sie unsere AGBs

Hier für Sie zum Herunterladen

AGBs für Strom Basis

AGBs für Strom FIX

AGBs für Gas Basis

AGBs für Gas FIX

AGBs für Wärmepumpe und Speicherheizung

Weitere Downloads in unserer Übersicht »

Jubeljahr

10 Jahre Energievertrieb

Bitte füllen Sie hier Ihre Teilnahme am Jubeljahr-Gewinnspiel aus.

*Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer benötigen wir für eine etwaige Gewinnbenachrichtigung.

Wechsel zu den Stadtwerken Celle

Ich ziehe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Celle GmbH um

bzw. bin neu in das Versorgungsgebiet gezogen. Wie kann ich Kunde der Stadtwerke Celle GmbH werden?

Wählen Sie bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages “Neueinzug”. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Grund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum Lieferantenwechsel am besten spätestens drei Wochen vor dem Einzugsdatum einen Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken schließen, sodass wir Sie ab dem Einzugsdatum mit Strom versorgen können. Nur so vermeiden Sie, dass Sie für einen gewissen Zeitraum in der (ggf. teureren) gesetzlichen Grundversorgung versorgt werden. Bei Ihrem alten Lieferanten müssen Sie in diesem Fall unter Beachtung der vertraglichen Frist selbst kündigen.

Muss/sollte ich bei einem Wechsel bei meinem bisherigen Lieferanten kündigen?

Nein, dies ist nicht zwingend notwendig.

Tipp: Erteilen Sie uns auf dem Stromlieferungsauftrag die Vollmacht, bei Ihrem bisherigen Lieferanten zu kündigen und wählen Sie – wenn Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden wollen – als Datum. Wir stellen dann sicher, dass alles reibungslos funktioniert.

Wie lange dauert es bei einem Wechsel, bis ich von der Stadtwerke Celle GmbH versorgt werde?

Bei einem Lieferantenwechsel meldet der neue Lieferant die Verbrauchsstelle beim örtlich zuständigen Netzbetreiber an. Zwischen dem Eingang dieser Anmeldung und der Aufnahme der Belieferung dürfen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben maximal zehn Werktage liegen. Selbst im denkbar längsten Fall, dass alle Weihnachtsfeiertage Werktage im Sinne dieser Vorgaben sind, werden drei Wochen dabei nicht überschritten. In den allermeisten Fällen dauert ein Wechsel jedoch deutlich weniger als drei Wochen, meistens etwas mehr als zwei Wochen. Voraussetzung für einen Wechsel zu den Stadtwerken ist jedoch, dass Ihr bisheriger Stromlieferungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit bzw. eine entsprechend lange Kündigungsfrist vorsieht. In jedem Fall sollten Sie also rechtzeitig einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken (persönlich oder im Internet) schließen.

Wo ist der Unterschied zwischen “Lieferantenwechsel” und “Neueinzug”

auch Lieferbeginn genannt? Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie nicht umziehen, sondern an Ihrer bisherigen Adresse nur den Stromanbieter wechseln und Kunde der Stadtwerke werden.

Kommt es zu einer Unterbrechung der Stromversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Stromanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?

Nein, in aller Regel merken Sie einen Wechsel des Gasanbieters nicht, da dabei kein Eingriff in den physikalischen Anschluss erfolgt. Ein Sonderfall kann entstehen, wenn Ihr bisheriger Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber eine Sperrung Ihrer Verbrauchsstelle beauftragt hat (z.B. bei Zahlungsrückständen); sprechen Sie uns in diesem Fall vor einem Vertragsschluss bitte an!

Muss mein Zähler auf Grund des Wechsels zu den Stadtwerken gewechselt werden?

Nein, keinesfalls!

Kostet der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH etwas?

Nein, der Wechsel zur Stadtwerke Celle GmbH darf für Sie auf Grund gesetzlicher Vorgaben mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Wie funktioniert der Wechsel zu den Stadtwerken?

Sie haben drei Möglichkeiten

  1. Vertragsabschluss in unserem Kundencenter: Markt 14-16, 29221 Celle
  2. Vertragsabschluss auf unserer Internetseite www.stadtwerke-celle.de
  3. Sie fordern sich ein Vertragsexemplar per Post oder e-Mail an, und füllen dieses in Ruhe zu Hause aus.

Alle weiteren Formalitäten, inkl. der Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten übernehmen wir für Sie.

Abschlagszahlung

Wieso erhöht sich mein Abschlag, obwohl ich ein Guthaben hatte?

Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.

Mein Verbrauch ist gestiegen. Was kann ich tun?

Hat sich etwas in Ihrem Leben geändert? Haben Sie Nachwuchs bekommen oder sich eine Sauna angeschafft?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.

Wie kann ich zu einer sinnvollen Berechnung beitragen?

Bei einem neuen Zuhause können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer einzuschätzen.
Wir brauchen Ihre aktuellen Zählerstände, die Anzahl der Personen und Größe und Alter des Objekts.
Auch die Art der Warmwasseraufbereitung – elektrisch oder Gas – sowie Besonderheiten wie ein Wasserbett, Aquarium oder eine Sauna spielen eine Rolle. Aufgrund dieser Informationen errechnen wir Ihre neue monatliche Zahlung.

Wie errechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?

Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet.
Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben ein neues Zuhause? Dann orientieren wir uns an dem Verbrauch Ihres Vormieters, wenn Sie uns keine anderen Informationen geben.

Tarife & Preise

Haben Sie Preisvergleiche zu anderen Anbietern?

Der Markt ist so stark in Bewegung, dass sich auch die Preise anderer Anbieter ständig verändern. Preisinformationen von anderen Stromanbietern fragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern nach oder informieren Sie sich im Internet.

Welcher Tarif ist für mich der Richtige?

Unsere Tarife haben wir für Sie maßgeschneidert.
Wenn Sie Ihre Freiheit lieben und unabhängig sein möchten, bieten wir Ihnen unsere Basis-Tarife: Ex(Celle)nt Strom BASIS und an Ex(Celle)nt Gas BASIS. Hier bleiben Sie flexibel und können kurzfristig wechseln.
Oder mögen Sie eine feste und planbare Beziehung, dann empfehlen wir Ihnen unsere Fix-Tarife: Ex(Celle)nt Strom FIX und Ex(Celle)nt Gas Fix. Mit garantierten Preisbestandteilen bis zum Ablauf Ihrer vertraglichen Erstlaufzeit ist Ihnen ein echter Volltreffer garantiert. Details zur Preisgarantie entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produkt.

Was ist der Arbeitspreis?

Im gesamten Arbeitspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten enthalten, wie z.B. Kosten für die Energiebeschaffung, Netzentgelte und zudem zahlreiche Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen, auf deren Anfall die Stadtwerke Celle GmbH jeweils keinen Einfluss haben. Details zur Zusammensetzung Ihres Arbeitspreises und der aktuellen Höhe einzelner Preisbestandteile können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Was ist der Grundpreis?

Der gesamte Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er enthält Kosten für den Vertrieb und im Regelfall auch die Kosten für Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung. Details zur Zusammensetzung Ihres Grundpreises können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Der Kunde zahlt bei den Tarifen der Stadtwerke Celle GmbH grundsätzlich zwei Preise: Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

Warum wird keine Entlastung für meinen Strom und/oder Gas Vertrag, welcher bis zum 28.02.2023 lief, abgerechnet?

Der Energielieferant, welcher ab dem 01.03.2023 zuständig ist, übernimmt die Entlastung rückwirkend ab Januar.
Bitte beachten Sie folgende Paragraphen:
Für Gas § 5 EWPBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Für Strom § 49 StromPBG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Steigerung der Gasspeicherumlage ab Juli 2023

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 0,145 ct/kWh fest.
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.
Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.

Zur Pressemitteilung

Eine Abschlagsanpassung wird nicht erfolgen.

Steigerung der Gasspeicherumlage ab Januar 2024

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2024 auf 0,186 EUR/kWh fest.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher durch THE. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage auf 0,186 EUR/kWh festgesetzt. Die Annahme, dass das entsprechende Gesetz wie geplant bis 2027 verlängert wird, bildete die Grundlage für diese Berechnung. Die bis dato entstandenen Kosten und Erlöse sind entsprechend der Regelungen des EnWG im Gasspeicherumlagekonto erfasst. Das Gasspeicherumlagekonto ist auf der Unternehmenswebsite der THE veröffentlicht.

Welche Umlagen haben sich im Januar 2024 verändert?

Folgende Umlagen haben sich zum 01.01.2024 verändert:

Strom: §19 StromNEV von 0,403 auf 0,643 ct/kWh erhöht
Gas: CO2-Abgabe von 0,728 auf 0,816 ct/kWh erhöht
Gasspeicherumlage von 0,145 auf 0,186 ct/kWh erhöht

Begrifflichkeiten

Eine Kilowattstunde (kWh) – was ist das?


Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Die Maßeinheit dafür ist Watt (W).
Elektrische Leistung: 1.000 Watt [W] entspricht 1 Kilowatt [kW]
Elektrische Arbeit: 1.000 Watt [W] x Stunde

 = 1 Kilowattstunde [kWh]
Mit einer Kilowattstunde [kWh] können Sie etwa:

  • 70 Tassen Kaffee kochen,
  • 7 Stunden fernsehen,
  • 90 Stunden Licht einer Stromsparlampe mit 11 Watt nutzen oder
  • 15 Hemden bügeln

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)?

Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen (Kraft-Wärmekopplung) in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der sog. KWK-Aufschläge umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft) zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland werden im Rahmen der sog. EEG-Umlage umgelegt und sind dementsprechend auch Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was sind Netzentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die Stadtwerke Celle GmbH bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein so genanntes Netzentgelt (umgangssprachlich auch “Durchleitungsgebühr”). Die Netzentgelte sind Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Was ist eine Konzessionsabgabe?

Die Betreiber der Strom- und Erdgasversorgungsnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist Teil Ihres vertraglich vereinbarten Endpreises.

Wärmepumpen und Speicherheizungen

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